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BMU Förderung 2022 - 2027

BMU Förderung 2022 - 2027 - Wir unterstützen Sie!

Auch dieses Jahr weisen wir wieder auf die BMU-Förderung hin. Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen sowohl im Inland als auch im Ausland. Im Inland werden Investitionsprojekte mit Demonstrationscharakter gefördert, die einem fortschrittlichen Stand der Technik entsprechen und erstmalig in Deutschland umgesetzt werden. Im Ausland werden Investitionsprojekte mit direkter grenzüberschreitender Wirkung für Deutschland oder mit Klimaschutzwirkung in den EU-Beitrittsländern und den EU-Kandidatenländern gefördert.

Für Kommunen bedeutet die BMU- Förderung, dass wir unsere Kunden mit unseren modernen Technologien dabei unterstützen können. Die Beleuchtungstechnik besteht aus dem kompletten Leuchtenkopf, bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse.Bei der zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung müssen mindestens zwei unterschiedliche Verkehrs- und/oder Begrenzungsflächen berücksichtigt werden. Eine getrennte Schaltung der Beleuchtung ist nicht zwingend erforderlich. Zusätzlich zu den Beleuchtungsanlagen auf Verkehrsflächen werden Beleuchtungsanlagen an Nutzungsflächen von Außenanlagen (bspw. Sportinfrastruktur) gefördert.

Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden. 

Rahmenbedingungen:

  • Förderquote: max. 20 Prozent bzw. 25 Prozent für finanzschwache Kommunen
  • für die Umsetzung in den technischen Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten kann eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote beantragt werden
  • Antragsteller aus den vier Braunkohlerevieren, die im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Stand Januar 2019) geografisch definiert sind, können eine um 15 Prozentpunkte erhöhte Förderquote beantragen
  • Bewilligungszeitraum: 12 Monate
  • die hocheffiziente Beleuchtungstechnik inklusive der Regelungs- und Steuerungstechnik ermöglicht eine zeit- oder präsenzabhängige Beleuchtung von mindestens zwei unterschiedlichen Verkehrsflächen (für den Kraftfahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr) und/oder bei Bedarf auch zusätzliche zu beleuchtende Begrenzungsflächen, wie Hausfassaden, Grünstreifen und Vorgärten (für Außenanlagen von Sportstätten, s. oben). Damit soll erreicht werden, dass Begrenzungsflächen, deren Beleuchtung für die Verkehrssicherheit nicht notwendig ist (Waldstreifen, Gärten, Grünstreifen etc.), möglichst wenig durch Lichtverschmutzung belastet werden. Eine getrennte Schaltung der Beleuchtung ist nicht zwingend erforderlich 
  • Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50 Prozent können durch die neu installierte Technik nachgewiesen werden
  • die neuen Leuchtensysteme weisen eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit auf
  • die zu installierende Leuchte weist sowohl ein austauschbares Modul als auch ein austauschbares Vorschaltgerät auf
  • der Hersteller weist eine Mindestlebensdauer (L80) der Leuchte von 75.000 Betriebsstunden aus

Als Antrag einzureichen sind:

Ein Antrag ist über www.krl-online.de zu stellen. Nach der Registrierung und dem Ausfüllen spezifischer Berechnungsformulare erhalten Sie einen Link zum dazugehörigen easy-Online-Formular. Anschließend ist dieser easy-Online-Antrag zusammen mit den Berechnungsformularen einzureichen.

 

Bei Fragen rund um das Thema BMU melden Sie sich gerne bei uns!