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Förderprogramme

BMU Förderung

Seit dem 1. Januar 2019 biete die neue Fassung der Kommunalrichtlinie Kommunen und Akteuren aus dem kommunalen Umfeld zahlreiche neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen an. Das Förderprogramm belohnt Investitionen in klimafreundliche LED Beleuchtung für den Innen- und Außenbereich mit Zuschüssen zwischen 20 bis 30 %. Fördermittelgeber ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Programmlaufzeit:

01.01.2019 - 31.12.2022

Antragsfristen:

Anträge können wie gewohnt beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden. Die Antragfristen sind vom 01.01. bis zum 31.03. und vom 01.07. bis zum 30.09. für die Jahre 2019 bis 2022 terminiert.

Förderschwerpunkte:

Die Förderung umfasst:

  • Ausgaben für die Anschaffung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Ausgaben für qualifiziertes Personal zur Demontage und Entsorgung der zu ersetzenden Anlagen
  • Ausgaben für die Installation der neuen Beleuchtung
  • Ausgaben für die photometrischen Messungen, wodurch die Erfüllung der gewählten Beleuchtungsklassen nachgewiesen werden kann

Antragsberechtigte:

  • Kommunen
  • Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Hochschulen
  • Religionsgemeinschaft sowie deren Stiftungen
  • Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
  • Kulturelle Einrichtungen und Behindertenwerkstätten
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

Förderumfang und Voraussetzungen:

  • Mindestzuwendung: 5.000 €
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
  • Zusammenschlüsse mit gleichartigen Antragstellern möglich
Außenbeleuchtung:

2.8.1 Zeit- oder Präsenzabhängige Lichtsteuerung

  • 20 % Förderung bei 50 % CO2-Einsparung (25 % für finanzschwache Kommunen)
  • Als eigenständige Zonen sollen dabei sowohl unterschiedliche Verkehrsflächen (für Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Fußgänger) definiert werden als auch zu beleuchtenden Begrenzungsflächen, wie Hausfassaden, Grünstreifen und Vorgärten
  • Der Hersteller garantiert eine Mindestlebensdauer (L80) der Leuchte von 75.000 Betriebsstunden

2.8.2 Adaptive Lichtsteuerung und Reaktion auf Witterungsverhältnisse

  • 25% Förderung bei 50% CO2 Einsparung (30% für Finanzschwache Kommunen)
  • Die Beleuchtung kann sowohl auf unterschiedliche Witterungsbedingungen (trockene vs. Nasse Fahrbahn) als auch auf unterschiedliche Verkehrsdichten angepasst werden. Dafür ist sowohl eine Beleuchtungsniveauänderung (entsprechend der zu wählenden Straßenbeleuchtungsklasse) als auch eine Änderung der Lichtverteilung (entsprechend der Witterung) anzuwenden
  • Gesamtgleichmäßigkeit U0 von 0,55 für trockene Straßen und 0,4 für nasse Straßen (DIN EN 13201). Photometrische Messung als Nachweis notwendig
  • Der Hersteller garantiert eine Mindestlebensdauer (L80) der Leuchte von 75.000 Betriebsstunden (wird durch LUNUX erfüllt)
Innenbeleuchtung:

2.9 Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung

  • 25% Förderung bei 50 % CO2-Einsparung mit einer nutzungsgerechten Steuerungs- und Regelungstechnik (30 % für Finanzschwache Kommunen)
  • Der Hersteller garantiert eine Mindestlebensdauer (L80) der Leuchte von 50.000 Betriebsstunden (wird durch LUNUX erfüllt)
  • Systemlichtausbeute beträgt 100 lm/W
  • Farbwiedergabe beträgt mindestens 80 Ra

Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen erhalten zusätzlich einen 5% höheren Fördersatz.

Ablauf:

1. Lichtaudit
Erfassung Ihrer bestehenden Beleuchtung gemeinsam mit LUNUX.

2. Lichtberechnung und Effizienznachweis
Wir erstellen eine Lichtplanung und eine Wirtschaftsberechnung zur Darstellung der geforderten CO2-Einsparung.

3. Antragsstellung
Sie erstellen einen Antrag "Easy Online" über das PTJ Protal. Beachten Sie dabei die Zeitfenster für die Antragstellung. Wir stellen Ihnen alle für Sie relevanten Informationen zur Verfügung.

4. Ausschreibungsphase
Nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheid, können Sie eine Ausschreibung initiieren und Ihre Anlagen erneuern.

Ansprechpartner:

LUNUX unterstützt Sie während des Prozesses der Antragstellung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zugeordneten Außendienstmit-arbeiter der LUNUX oder an:

Weiterführende Links:

Hinweisblatt für strategische Förderschwerpunkte

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld "Kommunalrichtlinie

Videobeitrag: Die Kommunalrichtlinie stellt sich vor

Videobeitrag: Informationen zur Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI)