BMU Förderung
Seit dem 10. Oktober 2024 bietet die neue Fassung der Kommunalrichtlinie Kommunen und Akteuren aus dem kommunalen Umfeld zahlreiche neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen an. Das Förderprogramm belohnt Investitionen in klimafreundliche LED-Beleuchtung für den Innen- und Außenbereich mit Zuschüssen zwischen 20 bis 30 %. Fördermittelgeber ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Programmlaufzeit:
01.01.2024 - 31.12.2027
Antragsfristen:
Anträge nach der neuen Richtlinie können seit dem 1. Februar 2025 beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) GmbH eingereicht werden. Die Einreichfristen laufen vom 01.02.2025 bis 31.12.2027.
Förderschwerpunkte:
Die Förderung umfasst:
- Ausgaben für die Anschaffung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Innen- und Hallenbeleuchtung
- Ausgaben für qualifiziertes Personal zur Demontage und Entsorgung der zu ersetzenden Anlagen
- Ausgaben für die Installation der neuen Beleuchtung
- Ausgaben für die photometrischen Messungen, wodurch die Erfüllung der gewählten Beleuchtungsklassen nachgewiesen werden kann
Antragsberechtigte:
- Kommunen
- Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Hochschulen
- Religionsgemeinschaft sowie deren Stiftungen
- Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
- Kulturelle Einrichtungen und Behindertenwerkstätten
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
Förderumfang und Voraussetzungen:
- Mindestzuwendung: 10.000 €
- Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
- Zusammenschlüsse mit gleichartigen Antragstellern möglich
Außenbeleuchtung:
4.2.1 Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
- Förderfähige Anlagenkomponenten:
• Leuchtenkopf bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse
• Steuer- und Regelungstechnik - Förderfähige Maßnahmen:
• Durchführung einer photometrischen Messung
Bewilligungsvoraussetzungen sind:
• Für die zu installierenden Anlagenkomponenten wird eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % nachgewiesen.
• Es wird eine Auslegung auf Grundlage der DIN EN 13201-1 (für Straßenbeleuchtung) beziehungsweise DIN EN 12193 (für Sportstätten) durch einen qualifizierten Fachplaner durchgeführt.
Innenbeleuchtung:
4.2.3 Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
- Förderfähige Anlagenkomponenten:
• komplettes Leuchtensystem bestehend aus Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung
• Steuer- und Regelungstechnik
• erforderliches Installationsmaterial - Bewilligungsvoraussetzungen sind:
• Es wird eine Lichtplanung auf Grundlage der DIN EN 12464-1:2021 beziehungsweise bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierte Fachplaner durchgeführt.
• Für die zu installierenden Anlagenkomponenten wird eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % nachgewiesen.
• Für die Reduktion von Lichtemissionen nach außen sind Hallenrandbereiche, durch die das Licht (zum Beispiel durch Fenster) nach außen abstrahlt, von der Beleuchtung weitgehend auszusparen.
Ablauf:
1. Lichtaudit
Erfassung Ihrer bestehenden Beleuchtung gemeinsam mit Lunux Lighting GmbH.
2. Lichtberechnung und Effizienznachweis
Wir erstellen eine Lichtplanung und eine Wirtschaftsberechnung zur Darstellung der geforderten CO2-Einsparung.
3. Antragsstellung
Sie erstellen einen Antrag. Beachten Sie dabei die Zeitfenster für die Antragstellung. Wir stellen Ihnen alle für Sie relevanten Informationen zur Verfügung.
4. Ausschreibungsphase
Nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides, können Sie eine Ausschreibung initiieren und Ihre Anlagen erneuern.
Ansprechpartner:
LUNUX unterstützt Sie während des Prozesses der Antragstellung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zugeordneten Außendienstmitarbeiter der Lunux Lighting GmbH oder an:
- Vertrieb: vertrieb[at]lunux-lighting.com




